Wände und Türen aus durchsichtigem Material müssen auf ihrer ganzen Länge gemäss Norm SIA 500 Ziff.3.4.7 eine nicht transparente Markierung im Bereich zwischen 1.40 m und 1.60 m über Boden aufweisen. Mindestens 50 % dieses Bereichs muss als Markierung ausgebildet sein. Der Abstand zwischen den einzelnen Markierungsflächen darf maximal 0.10 m betragen. Wählen Sie zwischen einer schlichten Folie oder nutzen Sie die Türflächen für Ihre Werbung zum Beispiel mit einem Logo.

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